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Änderung Lohnsteuerberechnung - Achtung: rückwirkend per 01.01.2009
Wie Sie sicherlich bereits aus der aktuellen Presse erfahren haben, verpflichtet der Gesetzgeber mit dem "Konjunkturpaket II" die Arbeitgeber zur Korrektur der Gehaltsabrechnung hinsichtlich der Lohnsteuerberechnung und zwar rückwirkend per 01.01.2009!!!
Mit dem RA-MICRO Update 3b.09 sind die neuen Lohnsteuertabellen hinterlegt! Daher ist es sinnvoll dieses Update aufzuspielen, damit Sie die Korrekturen - spätestens mit der April-Abrechnung - wie folgt erstellen:
- Update 3b.09 installieren
- Gehälter für die Monate Januar + Februar (evtl. auch März, sofern noch mit einer davorliegenden Programmversion abgerechnet wurde) neu berechnen und komplett drucken.
- Berichtigte Lohnsteueranmeldung für diese Zeiträume abgeben!
- Die sich ergebene Differnz des monatlichen Auszahlungsbetrages an die Mitarbeiter muss manuell ausgerechnet werden (durch Gegenüberstellung = alte Abrechnung / neue Abrechnung) und entsprechend an die Mitarbeiter ausgekehrt werden.
Innerhalb der Beitragsnachweise für die Krankenkassen dürften sich keine Änderungen ergeben. Die Monate, welche mit der oben genannten Programmversion abgerechnet werden, berücksichtigen automatisch die gültigen Lohnsteuertabellen.