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Umsetzung §15a Abs. 1 RVG
Am 05.08.2009 ist mit dem neuen § 15a RVG eine bedeutsame Änderung des anwaltlichen Vergütungsrechts in Kraft getreten.
Durch das neue Gesetz wird die Wirkung der Anrechnung sowohl im Innenverhältnis zwischen Anwalt und Mandant als auch gegenüber Dritten, also insbesondere im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren, nunmehr ausdrücklich geregelt.
In der Kostenfestsetzung muss also eine Verfahrensgebühr auch dann in voller Höhe festgesetzt werden, wenn eine Geschäftsgebühr entstanden ist, die auf sie angerechnet wird. Sichergestellt ist jedoch, dass ein Dritter nicht über den Betrag hinaus auf Ersatz oder Erstattung in Anspruch genommen werden kann, den der Rechtsanwalt von seinem Mandanten verlangen kann.
Hierzu bietet RA-MICRO ab der Version 9.09 eine Grundeinstellung im Gebührenprogramm an. Wie Sie diese einstellen, erfahren Sie hier (PDF-Datei zum Abruf).